Eine Tierheilkundepraxis eröffnen – Tipps und Tricks
Der Traum einer eigenen Tierheilpraxis führt so manchen Tierliebhaber in die Selbstständigkeit, aber eine jede Selbstständigkeit bringt ihre Regeln und Richtlinien mit sich, die es zu befolgen gilt. Zudem muss eine neu gegründete Tierheilpraxis bei unterschiedlichen öffentlichen Stellen angemeldet werden. Wir beschreiben daher im Folgenden, auf welche Dinge zu achten sind, wenn man anstrebt eine Tierheilpraxis zu gründen.
Tierheilpraxen werden bei der Begründung per Gesetz zu einer kommerziellen Unternehmung. Dabei ist der Anteil des Gewinns völlig unerheblich. Wichtig ist es, dass der Staat die Praxis als kommerzielles Unternehmen ansieht und damit Pflichten verbunden sind.
Die Anmeldung als Gewerbe
Wenn die Tierheilpraxis als Gewebe angemeldet werden soll, erfolgt das unproblematisch und relativ einfach beim hiesigen Gewerbeamt des Wohnortes. Ein paar Tage nach der offiziellen Anmeldung erhälst Du dann eine Steuer-Nummer für das Unternehmen. Meist müssen Gewerbetreibende sich auch als Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) melden. Der Beitrag ist allerdings erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe zu entrichten. Auch die Gewerbesteuer ist an eine bestimmte Umsatzgrenze gebunden. Wenn Du diese unterstreitest, musst Du zunächst keine Steuern zahlen. Bei der Anmeldung zum Gewerbe ist zudem zu bedenken, dass stets jegliche Aufgabenbereiche genannt werden sollten, die in Zukunft in Betracht gezogen werden. Ansonsten muss der Gewerbeschein nachträglich geändert werden und das kostet nicht wenig Geld.
Tierheilpraktiker können nach einem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein nicht als Freiberufler tätig werden. Daher fällt diese Variante weg.
Die Kleinunternehmerregelung
Auf dem Fragebogen des Finanzamtes, der meist ein paar Wochen nach Anmeldung zum Gewerbe verschickt wird, fragt man dann auch nach der Erhebung der Mehrwertsteuer. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder gilt die Kleinunternehmerregelung, bei der keine Mehrwertsteuer erhoben wird oder unabhängig vom Umsatz werden immer 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Die Kleinunternehmerregelung sieht einen Umsatz von 17.500 bis 50.000 Euro im Folgejahr vor und innerhalb dieses Rahmes fällt keine Mehrwertsteuer an.
Entscheidet man sich hingegen für die Erhebung der Umsatzsteuer, ist diese Entscheidung für fünf Jahre bindend. Empfehlenswert ist das vor allem dann, wenn größere Investitionen getätigt werden. Dann erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer, die auch auf Ausgaben erhoben wird. Wenn im ersten Jahr also höhere Investitionen als Umsatz erwirtschaftet werden, zahlt das Finanzamt ordentlich Geld zurück.
Steuervorauszahlungen
Eine Tücke einer gut laufenden Tierheilpraxis ist es, dass das Finanzamt davon schnell Wind bekommt und zu Vorauszahlungen greifen kann. Deshalb ist es immer sinnvoll einen Teil des Umsatzes zur Seite zu legen.
Eine weitere Stelle, die informiert werden sollte, ist das Kreisveterinäramt. Sinnvoll ist es sich kurz persönlich oder schriftlich vorzustellen und über die unterschiedlichen Therapieformen zu informieren, die in der Praxis angeboten werden. Ähnliches gilt für die Arzneimittelüberwachungsstelle. Welche für Deinen Bereich zuständig ist, erfährst Du beim Kreisveterinäramt. Wenn Du Arzneimittel verwenden willst, musst Du dich dort melden.
Bei der Gründung einer Tierheilpraxis ist es wichtig die genannten Aspekte zu bedenken. Dann kann die Gründung und weitere Arbeit problemlos erfolgen.
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