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Pflege

Manche Krankheiten führen zu geänderten Lebensumständen, die die Hilfe von Dritten zur Bestreitung des Alltags nötig machen

Pflege

Pflege von Patienten

Unter Pflege sind unterstützende Maßnahmen zur Erhaltung, Anpassung oder Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des Lebens zu verstehen. Der Begriff beinhaltet Selbstpflege, Laienpflege sowie die Berufspflege durch ausgebildetes Pflegepersonal. Die Pflege ist ein unerlässlicher Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung und mittlerweile ist sie ein eigenständiger Bereich im Gesundheitswesen geworden. Die Pflege setzt sich aber nicht nur für die Genesung von Kranken ein, sondern begleitet auch sterbende Menschen. Zudem beinhaltet Pflege auch die Beratung und Begleitung der Angehörigen sowie deren Unterstützung bei pflegerischen Aufgaben. Die Grenzen zwischen Pflege und medizinischer Betreuung verschwimmen auch oft. Doch spielt bei Pflege psychologisches Einfühlungsvermögen, kommunikatives Verständnis und menschliches Miteinander eine größere Rolle, daher handelt es sich bei Pflege auch immer um einen Beziehungsprozess.

Pflegestufen

Abhängig vom Umfang des Hilfebedarfs eines Menschen erfolgt eine Einordnung der Pflegebedürftigen in eine von drei Pflegestufen, denn pflegebedürftige Menschen sind im Alltag auf Unterstützung von Pflegekräften angewiesen. Die Pflegestufe bestimmt ebenso, wie hoch die zu empfangenden Leistungen ausfallen. Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) tritt in Kraft, wenn eine Person mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, benötigt. Bei der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) ist eine Person mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten auf Hilfe bei der Grundpflege angewiesen. Wenn jederzeit Hilfe bei der Grundpflege benötigt wird, gilt Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit). Bei allen drei Pflegestufen wird zudem Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gebraucht. Ist der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch, kann in der Pflegestufe III auch ein Härtefall vorliegen.

Pflegekassen

Bei den Pflegekassen handelt es sich um die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Errichtet wurden sie bei den Krankenkassen und der Bundesknappschaft. Die Pflegekassen sind eigenständige Behörden, die sowohl gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen angegliedert sein können. Sie begutachten Pflegefälle, ordnen diese in die Pflegestufen ein, zahlen Pflegegeld aus, gewähren Sachleistungen und bieten Schulungen für pflegende Angehörige an. Zudem führen sie oft auch eigene Pflegestützpunkte. Diese dienen der Beratung von pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen zum Thema Pflege. Hier erhält man Informationen zur privaten Pflege, zur Unterbringung in einem Heim oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens. In manchen Fällen zahlen die Pflegekassen Rentenversicherungsbeiträge an nicht erwerbstätige Pflegepersonen. Zudem haben es sich die Pflegekassen zur Aufgabe gemacht, eine flächendeckende Versorgungsstruktur in Bezug auf die Pflege zu erreichen und zu erhalten.

Kurzzeitpflege

Manche Pflegebedürftige benötigen, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt, für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege. Hier kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Für bis zu vier Wochen wird der Pflegebedürftige in einer entsprechenden Einrichtung aufgenommen. Die Pflegekasse zahlt für die Dauer von vier Wochen für alle Pflegestufen bis zu 1612€ für eine notwendige Ersatzpflege. Das Pflegegeld wird in der Zeit der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Wichtig ist, dass die betreffende Einrichtung der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse zugelassen ist, damit Leistungen für die Pflege in Anspruch genommen werden können. Eine Kurzzeitpflege beinhaltet u.a. Unterkunft und Verpflegung, Grundpflege und Behandlungspflege, Teilnahme an hausintern angebotenen Tätigkeiten, wie Gymnastik oder Spaziergänge, Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern sowie Inanspruchnahme von anderen zur Verfügung stehenden Angeboten.

Pflegekurse

Die Pflegekassen bieten Angehörigen oder Menschen, die sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern wollen, kostenlose Pflegekurse an. Sie gehören zu den verpflichtenden Dienstleistungen der Pflegekassen und die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Bei diesen Kursen wird zum Teil mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen zusammengearbeitet. Die Kurse beinhalten praktische Anleitungen und Informationen sowie Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen. Zudem können sich pflegende Angehörige in den Pflegekursen mit anderen austauschen und Kontakte knüpfen. Generell sollen die Kurse in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen veranstaltet werden. Zudem finden auch Beratungseinsätze bei Pflegegeldbeziehern und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz statt, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und um praktische pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen zu leisten.

Die vorangehenden Texte stellen eine unabhängige Patienteninformation dar, die von uns erarbeitet wurde, um unseren Besuchern und Mitgliedern hochwertige Informationen bereitzustellen und medizinisches Fachwissen verständlich zu veranschaulichen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Zu weiterführenden Informationen raten wir zur Konsultation eines behandelnden Arztes, bzw. des Hausarztes, denn die hier veröffentlichten Inhalte sind keine ärztliche Beratung und ersetzen auch keine Diagnose oder Therapie.

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