Zuchterlaubnis

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Die Zuchterlaubnis ist eine gesetzliche Regelung. Danach dürfen Tiere nur gezüchtet werden, wenn der Züchter eine Erlaubnis hierfür hat. Die Genehmigung wird beim zuständigen Veterinäramt beantragt. Danach erfolgt eine Überprüfung durch einen Amtstierarzt. Dieser erfragt das notwendige Basiswissen über Seuchenschutz, Erkrankungen und Haltungen. Zudem werden auch die Zuchtanlagen begutachtet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bedingungen der Haltung auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So müssen beispielsweise Quarantäneräume zur Verfügung stehen. Die Zuchterlaubnis ist häufig bei der Vogelzucht sowie bei Reptilien zu finden. Aber auch weitere Zuchtarten können eine Erlaubnis erfordern.

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