Reinrassig

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Der Begriff „reinrassig” bezeichnet den Umstand, dass die Vorfahren eines Tieres einer Rasse entstammen. In der Zucht wird dies durch die Abstammungsurkunden bescheinigt. Diese werden von den Zuchtverbänden und Zuchtvereinen ausgestellt. Da die Tiere aus einer einzigen Rasse stammen, verfügen sie über eine ähnliche genetische Ausstattung, so dass reinrassige Tiere bestimmte und durch die Gene festgelegte Eigenschaften aufweisen. Problematisch ist es dann, wenn die Abstammungsurkunden nicht von den Zuchtverbänden ausgestellt wurden. Diese Tiere werden von den Zuchtverbänden und Vereinen nicht als reinrassig anerkannt und dürfen folglich nicht für die Zucht eingesetzt werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Rassemerkmale perfekt ausgeprägt sind. Mit diesem Verfahren soll verhindert werden, dass die Gene fremder Rassen in die jeweilige Rasse eingemischt werden.

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