CITES

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Die CITES ist ein Übereinkommen, das den internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Arten regelt. Zugleich handelt es sich um eine Organisation, die eine Kontrolle über den Handel ausübt. Hiermit soll verhindert werden, dass das Überleben der entsprechenden Arten gefährdet wird. Die Organisation hat ihren Sitz in Genf. Um die Kontrolle durchzuführen, untersteht die Überprüfung der Zollbehörde die sowohl die Ein- wie auch die Ausfuhr der Arten überwacht. Auch die Ein- und Ausfuhr von Produkten der entsprechenden Arten unterliegt dieser Überwachung. Der Vollzug selbst unterliegt dem Bundesamt für Naturschutz. Grundsätzlich muss jedes gehandelte Tier, das im Anhang II aufgeführt wird, an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Hierfür sind Fotografien und andere Daten einzureichen. Wie beispielsweise für Schildkröten üblich, dürfen die Tiere nicht aus Wildbeständen stammen, sondern müssen speziell gezüchtet worden sein. Ein Nachweis über die Unbedenklichkeit für den Bestand ist notwendig. Im Anhang I sind Tierarten aufgeführt, die in keinem Fall gehandelt werden dürfen, wie Meeresschildkröten und andere Arten.

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