Beschälseuche
Die Beschälseuche ist eine anzeigepflichtige Erkrankung des Pferdes. Sie wird bei der Begattung der Pferde übertragen und kann sich daher schnell und weit verbreiten. Die Übertragung erfolgt daher ausschließlich bei der künstlichen Befruchtung oder während des Deckakts. Bei den Erregern handelt es sich um Parasiten, die mit dem Sperma des Hengstes auf die Stute übertragen werden. Die Erkrankung zeigt sich durch Ödeme und Geschwüre, die auf der Schleimhaut der Genitalien lokalisiert sind. Hieraus entstehen im weiteren Verlauf Narben, die keine Pigmente mehr enthalten und daher farblos wirken. Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. In Deutschland schreibt das Seuchenschutzgesetz die Tötung der Tiere vor. In anderen Ländern ist zwar keine Tötung notwendig. Dennoch dürfen die Tiere nicht mehr für die Zucht eingesetzt werden.