Rötelnembryopathie

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Die Rötelnembryopathie liegt dann vor, wenn eine Frau während der Schwangerschaft mit dem Rötelnvirus infiziert wird. Durch die Infektion kommt es dann zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes. Neben schweren Missbildungen kann das Ungeborene auch im Körper der Mutter versterben. Mögliche Folgen der Infektion sind neben dem Absterben auch ein grauer Star, Herzfehler, Taubheit, ein zu klein gewachsenes Gehirn sowie verschiedene weitere Schädigungen unterschiedlicher Organe. Einer Fruchtschädigung kann vorgebeugt werden, wenn die Mutter gegen den Erreger geimpft ist. Ideal ist die Impfung vor der Pubertät. Vor der Schwangerschaft kann eine Überprüfung des Schutzes vorgenommen werden. Impfungen während der Schwangerschaft sind verboten, da der Impfstoff das ungeborene Kind in gleicher Weise schädigen kann, wie die Infektion während der Schwangerschaft. Die Therapie kann nur aus einer passiven Impfung bestehen. Sie kann noch verabreicht werden, wenn eine Ansteckung vorhanden, das typische Exanthem der Röteln aber noch nicht vorliegt. Nach Ausbruch der Exantheme kann nicht mehr immunisiert werden. Die Erkrankung während der Schwangerschaft ist eine Indikation für die Abtreibung des Kindes.

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