Zitrussaftgetränk

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Das Zitrussaftgetränk gehört zu den Fruchtsaftgetränken. Neben dem Fruchtsaft dürfen die Getränke auch Wasser, Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtmark, Aromen, Farbstoffe und Konservierungsstoffe enthalten. Ihre Herstellung und Zusammensetzung richtet sich streng nach der Fruchtsaftverordnung. Kernobst und Trauben müssen demnach beispielsweise mindesten 30 Prozent Fruchtsaft enthalten. Der Saft anderer Früchte muss mindestens zu zehn Prozent enthalten sein. Aufgrund ihres intensiven Geschmacks muss der Zitronensaft nur zu sechs Prozent in den Getränken enthalten sein. Der genaue Anteil muss auf dem Etikett vermerkt werden. Darüber hinaus müssen alle weiteren Zutaten in der Zutatenliste aufgelistet werden. Gerade bei Zitronensaftgetränken ist der Zuckeranteil in der Regel recht hoch, da der saure Geschmack der Zitrone damit ausgeglichen werden soll. Auch Zuckeraustauschstoffe sind hier recht häufig zu finden.

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