Stempelcode (Eier)

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Jedes Ei, das innerhalb der EU verkauft wird, muss einen Stempelcode besitzen. Dies schreibt die Kennzeichnungsverordnung für Eier vor, die von der EU 2004 eingeführt wurde. Eine Ausnahme bilden nur die Eier, die direktvermarktet werden und deshalb auf Wochenmärkten erhältlich sind. Der Stempelcode setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die erste Stelle bezeichnet die Art der Haltung. Bioeier sind mit der Kennziffer 0 gekennzeichnet. Handelt es sich um Freilandhaltung, dann erhält das Ei die Kennziffer 1. Die Ziffer 2 steht für die Bodenhaltung und die Kennziffer 3 für die Käfighaltung. Die zweite Position besteht aus zwei Buchstaben, die das Herkunftsland bezeichnen. Stammen die Eier aus Deutschland, ist die Kombination DE zu finden. AT steht für Österreich und BE kennzeichnet Belgien als Herkunftsland. Darüber hinaus steht DK für Dänemark und ES für Spanien. Die letzten sieben Ziffern spielen für den Verbraucher nur eine Rolle, wenn er sich über den Produzenten informieren möchte. Es handelt sich dabei um die Nummer des Legebetriebs oder den Legestall. Für den Verbraucher sind insgesamt die ersten drei Stellen des Stempelcodes wichtig. Hierdurch kann er Sicherheit erlangen, ob das Produkt seinen Vorstellungen und Ansichten entspricht.

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