Schlachtgeflügel

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Unter dem Begriff Schlachtgeflügel werden alle Vogelarten verstanden, die im Haus oder in der Mast gehalten werden. Wildtiere werden diesem Begriff nicht zugeordnet. Vielmehr stellt das Wildgeflügel eine eigene Kategorie dar. Zum Schlachtgeflügel werden Hähnchen, Suppenhuhn, Ente, Gans, Truthahn und Truthenne gerechnet. Die geschlachteten Tiere werden im Handel vollständig oder in Teile zerlegt angeboten. Die Verpackung unterliegt strengsten hygienischen Bedingungen. Die Lagerung findet bei zwei bis vier Grad statt. Darüber hinaus muss angegeben sein, bis wann das Fleisch verbraucht werden muss. Geflügel kann darüber hinaus auch gefroren vorliegen. Die Kühltemperatur muss bei dieser Variante -12 Grad betragen. Zugleich muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung verzeichnet sein. Tiefgefrorene Tiere müssen eine Kerntemperatur von -18 Grad besitzen. Diese gibt jene die Termperatur an, die in der Mitte des Fleisches vorliegt. Auch bei dieser Variante muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum vorhanden sein. Grundsätzlich lassen sich zwei Handelsklassen unterscheiden. Die Handelsklasse A ist vollfleischig und wurde einwandfrei gerupft. Unregelmäßigkeiten im Fettansatz liegen nicht vor. Auch Hautrötungen sind nicht zulässig. Es handelt sich damit um einen sehr hohen Standard. Die Handelsklasse B darf hingegen kleine Hautrötungen und einen unregelmäßigen Fettansatz besitzen. Die Tiere müssen fleischig sein. Schlachtgeflügel hat den Vorteil, dass es fettarm ist. Deshalb ist es leicht verdaulich.

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