Quellwasser

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Quellwasser ist vergleichbar mit dem natürlichen Mineralwasser. Es stammt aus unterirdischen Quellen, die dann künstlich oder natürlich erschlossen werden. Grundlage für die Bezeichnung ist die Verordnung über natürliche Mineralwässer, Quellwässer und Tafelwässer. Hierin sind auch Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Im Gegensatz zum natürlichen Mineralwasser muss das Quellwasser keine Mineralstoffe enthalten. Darüber hinaus darf dem Wasser Kohlensäure zugesetzt werden. Auch die Befreiung von der Kohlensäure ist hierbei erlaubt. In vielen Fällen wird das Wasser enteisent und entschwefelt. Techniken, die beim natürlichen Mineralwasser nicht eingesetzt werden dürfen. Diese Techniken sind allerdings notwendig, wenn der Eisen- oder Schwefelgehalt zu hoch ist, so dass sich das Wasser nicht mehr angenehm trinken lässt. Gerade bei einem zu hohen Eisenanteil ist das Wasser häufig rotbraun gefärbt, was ein Ausdruck für Rost ist. Ist zu viel Schwefel enthalten, dann schmeckt und riecht das Wasser abstoßend. Deshalb müssen diese Techniken eingesetzt werden, damit die Flüssigkeit trinkbar wird. Die Abfüllungsvorschriften sind mit den Vorschriften für das natürliche Mineralwasser identisch.

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