Mindestfruchtgehalt
Der Mindestfruchtgehalt gibt an, wie hoch der Anteil ganzer Früchte am Gesamtvolumen eines Produkts ist. Diese Definition ist für alle Lebensmittel gültig. Vor allem bei Getränken, Konfitüren und anderen Produkten, die primär aus Früchten und Gemüse hergestellt werden, spielt diese Angabe eine wesentliche Rolle. Der Fruchtgehalt muss grundsätzlich immer auf der Verpackung angegeben werden. Ein Fruchtsaft muss daher immer zu 100 Prozent aus den Bestandteilen einer ganzen Frucht bestehen. Fruchtsaftgetränke müssen einen Mindestfruchtgehalt von zehn Prozent aufweisen, werden sie aus Trauben oder Kernobst hergestellt, dann müssen sie mindestens 30 Prozent Frucht enthalten. Zitrussaftgetränke weisen einen Mindestgehalt von sechs Prozent auf. Grundlage für die Berechnung ist das fertige Produkt, dem dann die Anteile entzogen werden, die nicht in der vollständigen Frucht enthalten sind. Der errechnete Wert ist dann der Gehalt an Früchten, der immer in Prozent angegeben wird.