Lebensmittelüberwachung

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Die Lebensmittelüberwachung ist eine Einrichtung zum Schutz des Verbrauchers. Grundlage für die Arbeit der Überwachung ist das Lebensmittelrecht oder genauer das „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch” (LFGB). In diesem Gesetz ist der Verkehr mit Lebensmitteln sowie Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mittenl und anderen Bedarfsgegenständen geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind die Regelungen zum Schutz vor Täuschungen sowie zum Schutz der Gesundheit. Auf Grund des ersteren ist es verboten, für Lebensmittel irreführende Bezeichnungen zu verwenden. Darüber hinaus dürfen auch die Angaben sowie die Aufmachungen nicht zur Täuschung der Verbraucher führen. Auch irreführende Aussagen und Darstellungen sind nach diesem Gesetz verboten. Allerdings zeigt die Praxis, dass dennoch häufig keine eindeutigen Bezeichnungen verwendet werden. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass die verschiedenen Richtlinien in der Praxis unterschiedlich ausgelegt werden können. Darüber hinaus verbietet das Gesetz Lebensmittel so zu behandeln oder herzustellen, dass sie gesundheitliche Schäden auslösen. Die Lebensmittelüberwachung ist ausschließlich für die Kontrolle und Einhaltung dieser Gesetze zuständig. Die Durchführung der Überwachung unterliegt allerdings den Ländern und nicht dem Bund. Dafür gibt es in vielen Städten spezialisierte Lebensmittel-Untersuchungsämter. Diese arbeiten mit den Gesundheitsämtern und der Polizei eng zusammen. Gerade die Kontrolle von Lebensmittelkontrollen wäre ohne die Zusammenarbeit mit der Polizei undenkbar. Darüber hinaus werden auch alle Produktions- und Handelsunternehmen sowie Gaststätten und Großküchen regelmäßig kontrolliert.

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