Kennzeichnung (Eier)

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Eier müssen immer gekennzeichnet sein. Diese richtet sich nach der Kennzeichnungsverordnung für Eier, die von der EU eingeführt wurde. Die Verordnung besagt, dass die Tierprodukte nur vermarktet werden dürfen, wenn sie den festgelegten Normen entsprechen und auf der Schale mit einem Stempel genau gekennzeichnet sind. Sie müssen immer der Güteklasse A entsprechen. Eine Ausnahme von der Stempelpflicht stellen ausschließlich die Eier dar, die direkt an den Endverbraucher übermittelt werden. Der Verkauf findet hierbei auf Wochenmärkten statt. Die Kennzeichnung umfasst den Namen und die Anschrift des verpackenden Unternehmens. Darüber hinaus muss auf der Verpackung die Packstelle verzeichnet sein, die in Form einer Kennnummer angegeben ist. Obwohl die Produkte immer nur in der Güteklasse A verkauft werden dürfen, muss die Güteklasse dennoch angegeben werden. Darüber hinaus muss die Gewichtsklasse, die Anzahl der Eier in der Verpackung und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Ein für Verbraucher ebenfalls wichtiger Punkt der Kennzeichnung ist die Angabe der Tierhaltung. Neben dieser Standardangaben können weitere Details aufgelistet werden. Auch die Eier selbst müssen mit einem Stempelcode versehen werden. Der Stempel beinhaltet die Art der Haltung, das Herkunftsland sowie den Legebetrieb und den Stall.

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