Kartoffelkennzeichnung

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Wie jedes Produkt müssen auch Kartoffeln in Deutschland gekennzeichnet werden. Dies dient in erster Linie dem Verbraucher. Für die Kennzeichnung sind zahlreiche Kategorien vorgesehen, die auf jeder Verpackung und auch bei loser Ware ersichtlich sein sollten. Die erste Angabe ist die Erntezeit. Hier sollte der Monat der Ernte angegeben werden. Darüber hinaus muss der Sortenname verzeichnet sein. Derzeit stehen rund 100 Kartoffelsorten zur Verfügung, die sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften stark unterscheiden können. Die verschiedenen Gebinde sind in der Regel standardisiert. Dennoch muss auch das Gewicht der Packung auf dem Schild vermerkt sein. Grundsätzlich darf es nicht geringer sein, als auf dem Schild angegeben. Deshalb handelt es sich dabei um ein Mindestgewicht. Für die Küche ist vor allem die Kocheigenschaft oder der Kochtyp wichtig. Hier lassen sich festkochende, vorwiegend festkochende und mehlig kochende Knollen unterscheiden, die je nach Kochtyp unterschiedlich eingesetzt werden. Festkochende werden beispielsweise für Speisen eingesetzt, in denen sie wegen der Optik nicht zerfallen dürfen, wie beim Kartoffelsalat. Vorwiegend festkochende Knollen werden als Beilage am Stück gereicht und werden daher beim Verzehr gebrochen oder geschnitten. Sie müssen daher leicht zu zerkleinern sein und dennoch ihre Form behalten. Ein Beispiel hierfür sind die Pellkartoffeln oder die Bratkartoffeln. Mehlig kochende Vertreter werden für Speisen verwendet, bei denen Kartoffelteige hergestellt werden oder bei denen sie stark zerkleinert werden müssen. Beispiele sind Püree oder Klöße. Neben dieser Eigenschaften ist die Handelsklasse zu vermerken. Wer besonders gleichmäßige und gleichgroße Knollen kaufen möchte, der wählt hierbei die Klasse Extra. Für den Normalgebrauch ist die Klasse I ausreichend. Eine wichtige Kennzeichnung ist auch der Name des Abfüllers oder Verkäufers. Diese Angaben müssen allerdings nur bei fertigen Packungen vorhanden sein.

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