Kakaoverordnung

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Unter der Kakaoverordnung wird die Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/36/EG, die im Jahr 2000 erlassen wurde, verstanden. Diese Richtlinie wurde 2003 in der Verordnung umgesetzt und ist seither in Deutschland gültig. Die Vorschriften regeln, ab wann ein Produkt unter der Bezeichnung Kakaopulver, Schokolade, weiße Schokolade oder Milchschokolade geführt werden darf. Die Mindestanforderungen beziehen sich immer auf den Gehalt an Milchtrockenmasse, Milchfett, Kakaobutter und Kakaotrockenmasse. Diese Bestandteile liegen bei den verschiedenen Produkten in unterschiedlichen Anteilen vor, so dass verschiedene Erzeugnisse aus den gleichen Zutaten erzeugt werden können. Darüber hinaus werden in der Kakaoverordnung weitere Zutaten definiert, die für die Produktion eingesetzt werden dürfen. Die Schokolade betreffend sind beispielsweise noch pflanzliche Fette zugelassen. Grundsätzlich muss der Kakaogehalt auf der Verpackung angegeben werden. Auch die Verwendung der weiteren Zutaten, wie Pflanzenfette, muss auf der Zutatenliste vermerkt sein.

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