Gemüsetrunk

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Der Gemüsetrunk muss einen Gemüseanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen. Rhabarber darf allerdings auch nur in einer Konzentration von 25 Prozent vorliegen. Er entsteht immer aus der Mischung von Gemüsesaft und Wasser. Darüber hinaus dürfen Salz, Gewürze, Honig, Essig, Kräuter oder deren Essenzen zugesetzt werden. Allerdings wird kein kristallisierter Zucker beigemischt. Verwendet wird ausschließlich der Flüssigzucker. Neben diesen Zusätzen dürfen noch Früchte oder Fruchterzeugnisse enthalten sein. Der Saft selbst muss allerdings nicht aus den Früchten hergestellt werden. Jene gilt es vielmehr gesondert unter zu mischen.

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