Fruchtsaftverordnung

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Die Fruchtsaftverordnung gehört zu einer Gruppe von Vorschriften, die zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung erlassen wurden. Die in Deutschland gültige Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und stellt eine Umsetzung der EG-Richtlinien von 2001 dar. Die Vorschriften regeln detailliert, welche Anforderungen an Fruchtsäfte und Fruchtnektare gestellt werden. Darüber hinaus regelt die Fruchtsaftverordnung, welche Inhaltsstoffe bei den Produkten erlaubt sind und ab wann ein Produkt als Fruchtsaft oder Fruchtnektar bezeichnet werden darf. Darüber hinaus werden auch die Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtsaftpulver darin aufgeführt. Auch hier gelten strenge Vorschriften, die für die Namensführung des Produktes zwingend eingehalten werden müssen.

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