Fruchtsaft

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Fruchtsäfte müssen vollständig aus dem Saft von Früchten bestehen. Festgelegt ist dies in der Fruchtsaftverordnung. Neben dem reinen Saft der Früchte dürfen auch Fruchtsaftkonzentrate verwendet werden. Zuckerzusätze müssen bis zu 15 g je Liter nicht auf dem Etikett vermerkt werden, weshalb häufig auf besonders reife Früchte geachtet wird. Wird saures Obst verwendet, dann kann der Zusatzanteil erheblich über dieser Marke liegen, so dass dies angegeben werden muss. Chemische Zusätze, wie Konservierungsstoffe oder Farbstoffe, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht eingesetzt werden. Deshalb werden die Säfte in der Regel durch Pasteurisieren haltbar gemacht. Der Zusatz von Zucker ist deshalb notwendig, da die Getränke einen einheitlichen Geschmack vorweisen sollten, weil der Verbraucher sie ansonsten nicht kauft. Auf Grund der Tatsache, dass natürliche Produkte immer über Schwankungen verfügen, wird durch den Zusatz erreicht, dass wieder ein einheitlicher Geschmack vorliegt.

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