Fruchtaufstrich

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Der Fruchtaufstrich wird nicht gesetzlich definiert. Es handelt sich dabei um Produkte, die Früchte und Zucker enthalten. Diese werden in der Regel ähnlich wie die Konfitüren, Marmeladen und Gelees hergestellt. Allerdings weichen ihre Inhaltsstoffe mengenmäßig von den Vorschriften für die Konfitüren, Marmeladen und Gelees ab. In diesen Produkten sind die Mengenanteile je nach Frucht höchst unterschiedlich geregelt. Jedes Produkt, das nicht die Vorschriften erfüllt, kann demnach nicht als Fruchtaufstrich bezeichnet werden. Bedingt durch fehlende Regelungen, können noch viele weitere Zutaten verwendet werden. Da es sich um ein Lebensmittel handelt, sind ausschließlich die Vorschriften der Lebensmittelgesetze bei der Produktion zu beachten. Hiernach dürfen zahlreiche Zusatzstoffe wie Farb-, Konservierungs- oder Aromastoffe verwendet werden. Neben den natürlichen und naturidentischen Zusatzstoffen sind in den Aufstrichen deshalb auch sehr oft chemische Zusatzstoffe zu finden, die dann auf der Zutatenliste mit E-Nummern vermerkt werden.

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