Fruchtanteil

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Der Begriff Fruchtanteil bezeichnet die Menge an Früchten, die in einem Getränk vorhanden sind. Grundlage ist die natürliche Zusammensetzung der Früchte. Deshalb dürfen auch Konzentrate verwendet werden. Diesen Produkten wurde Wasser entzogen. Wird dem Konzentrat wieder die entzogene Wassermenge hinzugefügt, dann hat auch diese Zubereitung einen Fruchtanteil von 100 Prozent. Der Fruchtanteil spielt vor allem bei Obst- und Gemüsesäften eine wesentliche Rolle. Wenn von einem Fruchtsaft die Rede ist, dann müssen 100 Prozent der Frucht vorhanden sein. Andere Zusätze sind nicht erlaubt. Gleichzeitig müssen auch die Inhaltsstoffe der vollen Frucht entsprechen. Bei einem Fruchtnektar müssen nur bis zu 50 Prozent der natürlichen Frucht enthalten sein und bei Fruchtsaftgetränken muss nur bis zu 30 Prozent enthalten sein. Gleiches gilt auch für Gemüsesäfte. Der Anteil an Wasser, Zucker und anderen Zutaten, die über die natürlichen Mengen hinausgehen, werden dann nicht mehr zum Fruchtanteil gerechnet und müssen daher einzeln auf der Zutatenliste vermerkt werden.

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