Diätmargarine
Die Diätmargarine darf ausschließlich aus pflanzlichen Ölen und ungehärteten Fetten bestehen. Das Produkt unterliegt der Diätverordnung. Liegt der Anteil an ungesättigten Fettsäuren bei mindestens 50 Prozent der Gesamtfettmenge, dann liegt eine blutfettsenkende Wirkung vor. Bedingt durch die gesetzlichen Regelungen unterliegt die Diätmargarine strengen Regelungen. Sie muss daher streng kochsalz- und natriumarm sein. Die Margarine eignet sich vor allem als Brotaufstrich. Beim Erhitzen geht der größte Teil der ungesättigten Fettsäuren verloren.